Beschlussvorlage Kirchbarkau - 033/36/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Der Jahresabschluss 2024 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Der Jahresfehlbetrag 2024 wird mit einem Betrag in Höhe von 115.939,24 € gemäß § 26 Absatz 4 GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ausgleichsrücklage zum Teil ausgeglichen. Der verbleibende Fehlbetrag von 15.403,45 € wird in das Haushaltsjahr 2025 vorgetragen.

 

 

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Sachverhalt

Anliegend wird der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Kirchbarkau vorgelegt.

 

Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 131.342,69 €.

 

Die Finanzrechnung weist ein Finanzmittelsaldo in Höhe von -221.217,70 € aus, sodass die liquiden Mittel zum 31.12.2024 403.672,14 € betragen. Dazu wird angemerkt, dass Haushaltsmittel in 2024 in Höhe von 72.000 € noch nicht verausgabt und diese Mittel im Rahmen einer Haushaltsermächtigung in das Haushaltsjahr 2025 übertragen wurden. Die dort zur Verfügung stehenden Mittel werden die liquiden Mittel nach Auszahlung entsprechend reduzieren.

 

Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses wird auf die umfangreiche Anlage, insbesondere auf den ausführlichen Anhang und den ausführlichen Lagebericht, verwiesen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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