15.04.2026 - 5.4 Jahresabschluss 2024 gemäß § 91 Gemeindeordnung

Beschluss:
einstimmig zugestimmt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Jahresabschluss 2024 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Der Jahresfehlbetrag 2024 wird mit einem Betrag in Höhe von 115.939,24 € gemäß § 26 Absatz 4 GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ausgleichsrücklage zum Teil ausgeglichen. Der verbleibende Fehlbetrag von 15.403,45 € wird in das Haushaltsjahr 2025 vorgetragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

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Anlagen zur Vorlage