Beschlussvorlage Klein Barkau - 037/0027/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die in den Anlagen aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) wurden geprüft und werden beschlossen.

2.  Die Gemeindevertretung beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VE-7 „Solarpark Klein Barkau“ als Satzung; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

3.  Der Beschluss ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, wo der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung im Internet zu finden sind.

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Sachverhalt

In ihrer Sitzung vom 02.07.2026 hatte die Gemeindevertretung die Entwürfe der 15. Än­derung des gemeinsamen Flächennutzungsplans sowie des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VE-7, jeweils für das Gebiet des "Solarparks Klein Barkau", beschlossen und zur formellen Veröffentlichung sowie Auslegung für die Öffentlichkeit, § 3 Abs. 2, bestimmt. Die Veröffentlichung erfolgte - nach der ortsüblichen Bekanntmachung in der Zeit vom 06.02. bis 09.03.2026. Parallel zur Veröffentlichung der Entwürfe wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert (§ 4 Abs. 2 BauGB) und um Stellungnahmen gebeten.

 

Der Planer hat sämtliche eingegangenen Stellungnahmen in einer Tabelle erfasst und mit Abwägungsvorschlägen für die Gemeinde versehen. Dieser obliegt jetzt die Abwägung sowie - nach der abschließenden Beschlussfassung über die 15. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans - an dieser Stelle den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss).

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Finanz. Auswirkung

 Keine.

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Anlagen

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