Beschlussvorlage Kirchbarkau - 033/0030/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.                  Für das Gebiet der ehemaligen Bautischlerei Süphke im Kreuzungsbereich östlich des Bargkoppelwegs und nördlich des Ewerwegs, wird ein Bebauungsplan Nr. 9 „Ehemalige Tischlerei Süphke“ der Gemeinde Kirchbarkau aufgestellt.

Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 15/5 und 12/23 der Flur 001,
Gemarkung Kirchbarkau (siehe Planskizze in der Anlage).

  1.                  Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

……………………. Zu ergänzen! ………………………………………………..

  1.                  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
  2.                  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird ………………… aus …….......... beauftragt.
  3.                  Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2026 sowie in den Haushalten der Folgejahre bereitzustellen.

 

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Sachverhalt

Der Sachverhalt ist allen Gemeindevertretern bekannt (Sitzung der GV vom 22.09.2026).

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Finanz. Auswirkung

Voraussichtlich anfallende Kosten können erst nach der Honorarschätzung durch das Planungsbüro genannt werden.

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Anlagen

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