Beschlussvorlage Lehmkuhlen - 046/0028/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Wasserversorgung Lehmkuhlen: Anschaffung eines Notstromaggregates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Lehmkuhlen
- Körperschaft:
- Gemeinde Lehmkuhlen
- Federführend:
- Projektteam
- Bearbeitung:
- Kira Fürst
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lehmkuhlen
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Entscheidung
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15.09.2026
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Beschlussvorschlag
- Das Notstromaggregat des Kreises Plön soll angeschafft werden.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Anschaffung und den Umbau der Stromanschlüsse am Wasserwerk zu erteilen.
- Es sind Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,00 € brutto im Nachtragshaushalt 2026 bereitszustellen.
- Die Kostenaufteilung der Anschaffungskosten ist zwischen der Gemeinde und dem Amt Preetz-Land, als Schulträger, zu besprechen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Lehmkuhlen beabsichtigt ein Notstromaggregat des Kreises Plön zu erwerben. Die Anschaffungskosten des Notstromaggregates liegen bei 20.000,00 € netto.
Hintergrund ist, dass das Notstromaggregat, welches sich derzeit im Wasserwerk Lehmkuhlen befindet, nur einen Trinkwasserbrunnen mit Strom versorgen kann und damit die Versorgung der Bevölkerung im Havarie-Fall nicht gesichert ist. Durch die Anschaffung eines neuen, leistungsstärkeren Aggregates besteht die Möglichkeit, beide Trinkwasserbrunnen gleichzeitig zu betreiben.
Die vorhandenen Anschlüsse im Wasserwerk müssten für das neue Aggregat vollständig umgebaut werden. Die Gesamtkosten werden auf 40.000,00 € brutto inklusive der Anschaffung geschätzt.
Das vorhandene Notstromaggregat kann anschließend verkauft werden.
Weiter ist denkbar, die Grundschule und die Kindertageseinrichtung mit dem Strom des neuen Aggregates im Havarie-Fall zu versorgen. Die Anschaffungskosten des neuen Aggregates könnten dann zu je 1/3 aufgeteilt werden. Dies ist zwischen der Gemeinde und dem Amt Preetz-Land, als Schulträger, zu besprechen.
Die Planung und Umsetzung des Stromanschlusses von der Schule / Kindertageseinrichtung zum neuen Aggregat obliegen dem jeweiligen Sachbereich (KiTa / Schulträger).
