Beschlussvorlage Großbarkau - 023/0008/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Großbarkau
- Körperschaft:
- Gemeinde Großbarkau
- Federführend:
- Strategieteam
- Bearbeitung:
- Torsten Dose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Großbarkau
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Entscheidung
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23.09.2026
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Sachverhalt
Anliegend werden die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 vorgelegt.
Der Nachtragshaushalt wurde erstellt, um verschiedene Haushaltsansätze an den aktuellen Stand anzupassen.
Im Ergebnisplan vermindert sich der bisherige Jahresfehlbetrag von 82.100 € auf 8.400 € (Seiten 2 und 5). Dieses erfreuliche Ergebnis ergibt sich durch die erheblich gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen (Seite 43). Diese werden aber zu einer höheren Steuerkraft führen, die sich im Finanzausgleich 2027 bzw. 2028, je nach Zahlungseingang, vermindernd auf die Schlüsselzuweisungen auswirken wird.
Größere Veränderungen im Ergebnisplan sind neben der o.a. Gewerbesteuer die gesunkenen Ausgaben für auswärtige Kindertagestätten (Seite 27), die Mehrausgaben bei der Straßenunterhaltung (Seite 34), beim Winterdienst (Seite 36) und für den Friedhof in Kirchbarkau (Seite 38) sowie die höheren Umlagen, insbesondere die Gewerbesteuer-
umlage (Seite 43). Zu den weiteren Änderungen wird auf die einzelnen Teilergebnispläne verwiesen.
Im Finanzplan ändern sich die Gesamtbeträge der Einzahlungen und die Gesamtbeträge der Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit, abgesehen von den leicht veränderten Abschreibungen bei den Auszahlungen, entsprechend
der Beträge im Ergebnisplan (Seite 2).
Die Gesamtbeträge der Einzahlungen und der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit bleiben jeweils unverändert (Seite 2).
Der tatsächliche negative Finanzmittelbestand hat sich am Ende des Haushaltsjahres 2025 gegenüber der Planung von 203.700 € auf 135.600 € vermindert (Seite 7, Zeile 45), steigt aber durch die Zahlen im Haushalt sowie in diesem Nachtragshaushalt zum Ende des Haushaltsjahres 2026 auf voraussichtlich 141.200 € (Seite 7, Zeile 48).
Das Amt hat für die Gemeinde Großbarkau einen Antrag auf Gewährung einer Fehlbetrags-
zuweisung für 2025 gestellt. Ob und in welcher Höhe eine Fehlbetragszuweisung fließt, entscheidet der Kreis Plön. Eine Zuweisung würde den o.a. Finanzmittelbestand zum 31.12.2026 verbessern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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778,2 kB
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