Beschlussvorlage Lehmkuhlen - 046/0027/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Anliegend werden die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 2. Nachtragshaushaltsplan 2026 vorgelegt.

 

Dieser Nachtragshaushalt wurde nach Rücksprache mit dem Bürgermeister erstellt, um verschiedene Haushaltsansätze an den aktuellen Stand anzupassen, insbesondere Mittel für den Erwerb und den Einbau eines Notstromaggregates (Wasserversorgung, Seite 41) bereitzustellen.

 

Im Ergebnisplan erhöht sich der Jahresfehlbetrag zunächst um 22.500 € auf 149.900 € (Seite 2), der aber nach § 26 Absatz 1 Satz 2 der GemHVO durch die um 22.500 € erhöhte Inanspruchnahme von Mitteln aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (fiktiver Haushaltsausgleich, Seiten 2 und 56). Die Ausgleichsrücklage wird nach dieser Inanspruchnahme voraussichtlich noch eine Höhe von rund 465.000 € aufweisen.

 

Größere Veränderungen im Ergebnisplan sind die Mehrausgaben für auswärtige Kindertagesstätten (Seite 28), der erhöhte Aufwand bei der Wasserversorgung (Seite 40) und der Abwasserbeseitigung (Seite 42) sowie gestiegene Ausgaben für den Winterdienst (Seite 50). Mehreinnahmen gibt es bei den Realsteuern und den Schlüsselzuweisungen, beim Anteil an der Einkommensteuer ist nach der letzten Steuerschätzung mit einem verminderten Betrag zu rechnen (Seite 54). Aufgrund der erhöhten Gewerbesteuer steigt die Gewerbesteuerumlage und aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde erhöhen sich die Kreis- und die Amtsumlage (Seite 54). Zu den weiteren Änderungen wird auf die einzelnen Teilergebnispläne verwiesen.

 

Im Finanzplan erhöhen sich die Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, abgesehen von den veränderten Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen und den veränderten Abschreibungen, entsprechend der Beträge im Ergebnisplan (Seite 2).

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit erhöht sich um 20.000 € auf 65.000 € (Seite 2), dies sind die Kostenerstattungen für neue Hausanschlüsse beim Abwasser (Seiten 43 und 45). Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit steigt von 1.008.500 € auf 1.109.500 € (Seite 2), dies sind insbesondere der Zuschuss an die Jugendfeuerwehr für den Erwerb eines neuen Zeltes (Seite 20), die Kosten für das o.a. Notstromaggregat (Seite 41), Kosten für neue Pumpen und Belüfter, neue Hausanschlüsse sowie Leitungserneuerungen im Abwasserbereich (Seiten 43 und 45) sowie für den Erwerb von neuen Buswartehäusern (Seite 47). Zu den weiteren Änderungen wird auf die einzelnen Teilfinanzpläne verwiesen.

  

Der Finanzmittelbestand wird sich zum Ende des Haushaltsjahres 2026 durch die Zahlen in diesem Nachtragshaushalt um 100.900 € auf 966.200 € (Seite 7, Zeile 48) vermindern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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