Beschlussvorlage Postfeld - 059/0019/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Erneuerung der Oberflächenspülleitungen in der Kläranlage soll beauftragt werden.

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, wenn alle Angebote vorliegen, dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.

3. Es soll ein neuer Wasserschlauch für die Kläranlage angeschafft werden.

4. Im Nachtragshaushalt sind 7.500 € bereitzustellen.

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Sachverhalt

Die Oberflächenspülleitungen der Kläranlage dienen der regelmäßigen Reinigung der Beckenoberflächen. Durch die Spülung werden Schwimmstoffe, Fette und andere aufschwimmende Verunreinigungen entfernt und einer geordneten Entsorgung beziehungsweise Weiterbehandlung zugeführt. Dadurch wird ein störungsfreier Betrieb der Reinigungsstufen sichergestellt und die Reinigungsleistung der Kläranlage unterstützt.

Die vorhandenen Oberflächenspülleitungen weisen aufgrund ihres Alters deutliche Verschleißerscheinungen auf. Korrosion, Materialermüdung und Ablagerungen haben die Funktionsfähigkeit der Leitungen beeinträchtigt. Dadurch steigt das Risiko von Undichtigkeiten und Betriebsstörungen.

Zur langfristigen Sicherstellung eines zuverlässigen Anlagenbetriebs ist die Erneuerung der Oberflächenspülleitungen erforderlich. Im Zuge der Maßnahme werden die bestehenden Leitungen einschließlich der erforderlichen Armaturen und Verbindungselemente durch neue, korrosionsbeständige Edelstahlbauteile ersetzt.

Es liegt bereits ein Angebot vor.

 

Zusätzlich muss zur Reinigung von weiteren Kläranlagenbestandteilen ein größerer Wasserschlauch mit ¾ Zoll angeschafft werden. Der vorhandene Wasserschlauch ist durch die Sonneneinstrahlung brüchig geworden und für die Reinigungsarbeiten zu klein.

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Finanz. Auswirkung

 Derzeit stehen keine Haushaltmittel zur Verfügung. Es müssen Haushaltmittel im Nachtrag bereitgestellt werden.

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