Beschlussvorlage Postfeld - 059/0016/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Beschlussvorschläge des Planungsbüros werden zustimmend / bzw. mit folgenden Maßgaben* zur Kenntnis genommen:

 

............................. (*siehe separate Protokollierung) ..............................................

 

Das Büro B2K wird gebeten, die entsprechenden Änderungen an dem Planentwurf vor­zu­nehmen und der Gemeinde Planentwürfe zur formellen Veröffentlichung und Auslegung vorzulegen, §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Bereits in ihrer Sitzung vom 14.07.2025 hatte die Gemeindevertretung Postfeld beschlossen, für den Bereich der „Ehem. Hofstelle Rohweder“ einen Bebauungsplan Nr. 10 aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde unter Nennung der Planungsziele noch am selben Tag bekanntgemacht, ebenso die in derselben Sitzung erlassene Satzung über eine Verän­de­rungssperre für den Geltungsbereich dieses B-Plans.

In ihrer Sitzung vom 13.04.2026 hat die Gemeindevertretung Vorentwürfe der Bauleitplanung beschlossen und zur Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Mit Datum vom 30.04.2026 wurde bekanntgemacht, dass

zur Aufstellung des B-Plans Nr. 10 der Gemeinde Postfeld ab diesem Tag die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 BauGB) für die Dauer eines Monats gegeben war.

Ab dem Tag der Bekanntmachung waren die Pläne im Internet veröffentlicht; ein kompletter Satz der Planunterlagen lag zudem in der Amtsverwaltung aus. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) um Stellungnahmen gebeten, § 4 Abs. 1 BauGB

Nach Ablauf der Frist hat der Planer die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet, fachlich bewertet und mit Beschlussvorschlägen für die gemeindlichen Gremien versehen, die es ihm – nach Beschlussfassung durch die Gemeinde – ermöglichen, den Planentwurf für die for­mel­le Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fertigzustellen und der Gemeinde zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Parallel zur öffentlichen Auslegung sind dann auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

Hinweis: Die anliegende Abwägungstabelle enthält in ROT hervorgehobene Beschlussvor­schläge mit Alternativen, die jeweils eine Entscheidung der Gemeinde erfordern.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Die Kosten dieser Bauleitplanung sind vollständig von der Gemeinde zu tragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://allris.amtpreetzland.de/public/vo020?VOLFDNR=1000198&selfaction=print