Beschlussvorlage Postfeld - 059/0015/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung unterbreitet  k e i n e n  Beschlussvorschlag.

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Sachverhalt

 

In ihrer Sitzung vom 13.04.2026 hatte die Gemeindevertretung Postfeld beschlossen, für den Bereich der „Tatterkoppel“ am südlichen Ortsausgang der Gemeinde einen Bebauungsplan Nr. 9 aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde unter Nennung der Planungsziele am 30.04.2026 durch Aushang im Bekanntmachungskasten ortsüblich bekanntgemacht. In der­selben Sitzung hatte die Gemeindevertretung auch Vorentwürfe der Bauleitplanung be­schlos­sen und zur Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Offenlegung fand - nach der ortsüblichen Bekanntma­chung - im Verlaufe des Mai 2026 statt. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) um Stellungnahmen gebeten, § 4 Abs. 1 BauGB

 

Nach Ablauf der Frist hat der Planer die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet, fachlich bewertet und der Gemeinde sowie dem Vorhabenträger am 27.07.2026 in einer internen Arbeitsbesprechung vorgestellt.

 

Während seitens der Öffentlichkeit keinerlei Stellungnahmen eingegangen sind, haben die Behörden, einschließlich der Kreis- und der Landesplanung, eine Reihe grundlegender Bedenken angemeldet. - Der Planer wird die wesentlichen Aussagen in der Sitzung des Strategieausschusses vorstellen. - In der Folge ist über das weitere Vorgehen zu beraten und ggf. ein Beschluss zu fassen.

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Finanz. Auswirkung

 

Die Kosten dieser Bauleitplanung werden auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrags vollständig vom Vorhabenträger („Planveranlasser“) getragen.

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