Beschlussvorlage Löptin - 047/0010/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

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Sachverhalt

 

Anliegend werden die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 vorgelegt.

 

Der Nachtragshaushalt wurde nach Rücksprache mit dem Bürgermeister erstellt, um verschiedene Haushaltsansätze an den

aktuellen Stand anzupassen, insbesondere um den Erwerb der Lizenz für die OrtsApp (Seite 14) und die zu erwartenden Mehrausgaben für die Straßenunterhaltung (Seite 33) in den Plan aufzunehmen.

 

Im Ergebnisplan (Seiten 2 und 5) ergibt sich zunächst ein um 14.600 € verminderter Jahresfehlbetrag in Höhe von 92.600 €, der aber nach § 26 Absatz 1 Satz 1 GemHVO durch  Inanspruchnahme von Mitteln aus der Ausgleichsrücklage (aktueller Stand = 215.698,86 €) gedeckt werden kann (fiktiver Haushaltsausgleich).

 

Größere Veränderungen sind neben den o.a. Mehrausgaben für die Straßenunterhaltung um 24.600 € verbesserte Ergebnis beim Naturkindergarten (Seite 23) und die auf 96.600 € gestiegene Gewerbesteuer (Seite 39). Zu weiteren Änderungen wird auf die einzelnen Teilergebnispläne verwiesen.

 

Im Finanzplan erhöhen sich die Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, abgesehen von den veränderten Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen und den veränderten Abschreibungen, entsprechend der Beträge im Ergebnisplan (Seite 2).

  

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit bleibt unverändert bei 0 €. Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit erhöht sich leicht um 3.000 € auf 191.700 € (Seite 2), dies ergibt durch den o.a. Lizenzerwerb und den Investitionszuschuss an die Pfadfinder für den Erwerb eines Zeltes (Seite 22).

 

Der tatsächliche Finanzmittelbestand hat sich am Ende des Haushaltsjahres 2025 gegenüber der Planung um 40.600 € auf 724.000 € verbessert (Seite 7, Zeile 45), sinkt aber durch die Zahlen in diesem Nachtragshaushalt zum Ende des Haushaltsjahres 2026 auf voraussichtlich 469.900 € (Seite 7, Zeile 48).

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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