Beschlussvorlage Großbarkau - 023/0005/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

Der Jahresabschluss 2025 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Der Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 26.169,96 € wird gemäß § 26 Absatz 4 GemHVO vorgetragen.
 

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Sachverhalt


Anliegend wird der Jahresabschluss 2025 der Gemeinde Großbarkau vorgelegt.

 

Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 26.169,96 €. Dies ist aber deutlich besser, als der in der Haushaltssatzung 2025 geplante Fehlbedarf von 100.300,00 €, was auch an einer gezahlten Fehlbetragszuweisung des Landes für 2024 in Höhe von 32.700,00 € liegt.

 

Die Finanzrechnung weist einen negativen Finanzmittelsaldo in Höhe von 24.884,64 € aus, sodass sich der negative Finanzmittelbestand zum 31.12.2025 auf 135.579,16 € erhöht. Immerhin ist das besser, als der geplante negative Bestand von 204.700,00 €, auch hier wirkt sich die o.a. Fehlbetragszuweisung positiv aus.

 

Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses wird auf die umfangreiche Anlage, insbesondere auf den ausführlichen Anhang und den ausführlichen Lagebericht, verwiesen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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