Nettelsee - 054/26/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde unterbreitet keinen Beschlussvorschlag.

 

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Sachverhalt

Auf dem Flurstück 54/19, Eigentümer Wartenberg, ist die Sirene der Gemeinde Nettelsee verbaut. Der Sirenenkasten wird über das Flurstück 179/54, Eigentümer Bock, versorgt.

Im Grundbuch zum Flurstück 54/19 ist derzeit keine Eintragung z.B. bezüglich des Überwegungsrechtes bei Reparaturen der Sirene oder Ähnlichem.

 

Der Eigentümer des Weges; Flurstück 54/19, bittet nun um Klärung mit der Gemeinde, ob die Sirene grundbuchrechtlich eingetragen werden sollte.

 

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Anlagen

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