Nettelsee - 054/17/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt den vorliegenden Vertrag abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Der Kreis Plön ist auf die an der Fahrbücherei beteiligten Gemeinden zugekommen, um die Verträge neu zu fassen (die Neufassung ist unter Anlage II beigefügt). Dies hat den Hintergrund, dass es nur noch einen Vertag zwischen den drei Vertragsparteien (Büchereiverein SH e. V., Gemeinde u. Kreis Plön) geben soll. Bisher hat der Büchereiverein SH e. V. mit dem Kreis Plön Verträge geschlossen und der Kreis Plön mit den jeweiligen Gemeinden.

Die Bibliotheken SH e. V. führt dann als Träger der Fahrbibliothek die Etatverwaltung. Die Verrechnung der Gebühreneinnahmen mit den Anteilen der Gemeinden wird entfallen, weil der relativ hohe Verwaltungsaufwand nicht im Verhältnis zu den verrechneten Gebühren steht. Stattdessen sollen die Gebühreneinnahmen in den Haushalt der Fahrbücherei einfließen und dadurch den Pro-Kopf-Satz pro Einwohner für alle Gemeinden in gleicher Weise verringern. Außerdem wird im Haushalt jedes Jahr eine Rücklage von ca. 25.000 Euro für die Neuanschaffung von Fahrzeugen eingeplant.

An der prozentualen Aufteilung der Kosten ändert sich nichts. Der Anteil der Gemeinden bleibt bei 32.5 %, der des Kreises Plön bei 32,5 % und der des Vereins bei 35 %.

Die von den erwachsenen Nutzenden entrichteten Lesegebühren verbleiben künftig als Einnahmen im Fahrbibliothekshaushalt und entlasten dadurch den Pro-Kopfsatz für alle Gemeinden gleichermaßen.

Die Gemeinde Nettelsee nimmt seit dem 31.05.1999 (s. Anlage I.) an der Fahrbücherei teil. In den letzten fünf Jahren (2020 - 2024) wurden dort durchschnittlich 629 Entleihungen verzeichnet und dafür wurden durchschnittlich 986,19 Euro Betriebskostenzuschüsse gezahlt. Die Höhe des Betriebskostenzuschusses richtet sich auch nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde. 

 

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