Beschlussvorlage Schellhorn - 070/0020/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss 2025 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Der Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 177.181,14 € wird gemäß § 26 Absatz 4 GemHVO durch Umbuchung aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

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Sachverhalt


Anliegend wird der Jahresabschluss 2025 der Gemeinde Schellhorn vorgelegt.

 

Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 177.181,14 €. Die Finanzrechnung weist ein Finanzmittelsaldo in Höhe von -397.966,30 € aus, sodass sich die liquiden Mittel zum 31.12.2025 auf 554.595,20 € vermindert haben. Dazu wird aber angemerkt, dass Haushaltsmittel in Höhe von rund 541.400,00 € für die Kanalsanierung in 2025 noch nicht verausgabt und diese Mittel im Rahmen einer
Haushaltsermächtigung in das Haushaltsjahr 2026 übertragen wurden. Die dort zur Verfügung stehenden Mittel werden die liquiden Mittel nach Auszahlung deutlich reduzieren.

 

Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses wird auf die umfangreiche Anlage, insbesondere auf den ausführlichen Anhang und den ausführlichen Lagebericht, verwiesen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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