Beschlussvorlage Pohnsdorf - 058/0022/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Verkehrsberuhigter Bereich Seestraße und Seekoppel
    1. Es soll ein verkehrsberuhigter Bereich angelegt werden. Vor einem Antrag an die Verkehrsaufsicht sind sämtliche Kosten exakt zu ermitteln (Grundstückserwerb und Parkplatzanlage). Nach Vorlage der Kosten soll im Projektausschuss erneut beraten werden.
    2. Es soll kein verkehrsberuhigter Bereich angelegt werden.

 

  1. Errichtung von Verkehrsschwellen im Bereich der Seestraße und der Seekoppel:
    1. Nein, es sollen keine Verkehrsschwellen errichtet werden
    2. Ja, an folgenden Stellen sollen Verkehrsschwellen errichtet werden

 

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Die genaue Ausgestaltung der Verkehrsschwellen wird auf die „Projektbetreuer Straße“ übertragen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.

Haushaltsmittel sind in Höhe von 5.000 EUR im Haushalt 2027 bereit zu stellen.

 

 

  1. Aufstellen eines Verkehrszeichens im Ortseingangsbereich der Seestraße
    1. Es soll das Verkehrszeichen VZ 136 Kinder aufgestellt werden. Ein entsprechender Antrag ist bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön zu stellen.
    2. Es soll kein Verkehrszeichen VZ 136 Kinder aufgestellt werden.

 

 

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Sachverhalt

Auf seiner Sitzung am 07.05.2025 hat sich der Projektausschuss mit dem Antrag zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich der Seestraße und der Seekoppel im Ortsteil Pohnsdorf beschäftigt. Es wurde damals beschlossen, dass die Öffentlichkeit Über den Sachverhalt auf einer Einwohnerversammlung zu informieren ist und darüber diskutiert werden soll. Die Einwohnerversammlung hat am 20. Mai 2026 im Dorfgemeinschaftshaus stattgefunden. Die Ergebnisse wurden auf einer weiteren Projektausschusssitzung am 28.05.2026 diskutiert. Entsprechend eines Beschlusses hat der Verkehrsplaner Reitner verschiedene Variante zur Parkraumnutzung vorgelegt (siehe Anlage Beispiele 1-3). Eine sichere und ausreichende Bereitstellung von Parkplätzen kann danach nur im Beispiel 3 festgestellt werden. Eine Umsetzung kann dann aber nur durch einen Grundstückskauf von ca. 100 m² durchgeführt werden. Aktuell beträgt der Bodenrichtwert 110,00 EUR/m². Neben dem Ankauf der Flächen wären ebenfalls erhebliche Baumaßnahmen zur Befestigung der Flächen notwendig. Es ist von mindestens 50.000 EUR auszugehen. In einem Gespräch hat der Grundeigentümer seine grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf der Flächen signalisiert.  

 

 

Darüber hinaus wurde auf der Einwohnerversammlung über die Installation von Verkehrsschwellen diskutiert. Bodenwellen sind in einer Tempo-30-Zone grundsätzlich zulässig. Kraftfahrer müssen mit baulichen Maßnahmen zur Temporeduzierung rechnen. Daher können diese durch die Gemeinde ohne Genehmigungspflicht durch die Verkehrsaufsicht erstellt werden. Vorschläge unterschiedlichster Art gab es zu den möglichen Standorten solcher Schwellen. Beim Aufbringen von Fahrbahnschwellen ist darauf zu achten, dass Platz zwischen 0,70 m – 1,00 m für den Fahrrad- und Motorradfahrer gelassen werden.

 

Ebenso wurde vorgebracht, dass bei Einfahrt in die Seestraße nicht direkt erkenntlich ist, dass man in ein Wohngebiet einfährt. Durch den gewerblich genutzten Bereich bei der Einfahrt und den durch Bewuchs verdeckten Spielplatz sind sensible Verkehrsbereiche für einfahrende Verkehrsteilnehmer nicht direkt erkennbar. Hier wird die Aufstellung des Verkehrszeichens VZ  136 „Kinder“ angeregt.

 

Ortsteil Pohnsdorf

 

Kreuzungsbereich am Spielplatz „Seestraße“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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