Beschlussvorlage Pohnsdorf - 058/0021/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuvergabe eines Baugrundstückes im Baugebiet "Zum Heischberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Pohnsdorf
- Körperschaft:
- Gemeinde Pohnsdorf
- Federführend:
- Projektteam
- Bearbeitung:
- Anja Dührkoop
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Projektausschuss Pohnsdorf
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Vorberatung
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11.11.2026
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Bereit
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Gemeindevertretung Pohnsdorf
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Der Bauplatz Nr. 2 Baugebiet „Zum Heischberg“ kann direkt von der aktuellen Eigentümerin an die von der Gemeinde bzw. Landgesellschaft ausgewählte Person weiterverkauft werden. Sämtliche Bedingungen des allgemeinen Kaufvertrages sind zu übernehmen und der Kaufpreis darf nicht angehoben werden. Der Wiederverkaufspreis beträgt damit 160,00 EUR/m².
- Der Gemeinde bzw. Landgesellschaft dürfen dadurch keine Kosten entstehen. Entstehende Kosten sind entsprechend des geschlossenen Kaufvertrags von der aktuellen Eigentümerin zu tragen.
- Die Neuvergabe des Bauplatzes Nr. 2 wird ortsüblich bekannt gemacht (Januarausgabe Amtsschimmel, Aushang Aushangkästen in der Gemeinde, Internetseite der Gemeinde)
- Interessensbekundungen sind bis zum 15. Februar 2027 bei der Landgesellschaft einzureichen.
- Der Zuschlag wird entsprechend der „Richtlinie der Gemeinde Pohnsdorf für die Vergabe von Baugrundstücken“ (Juli 2022) durch die Landgesellschaft erteilt.
Sachverhalt
Mit Mail vom 03. Oktober 2026 hat die Erwerberin des Bauplatz Nr.2 im Neubaugebiet „Zum Heischberg“ mitgeteilt, dass kein weiteres Interesse an einer Bautätigkeit in Pohnsdorf mehr besteht und sie das Grundstück entsprechend des Kaufvertrages an die Landgesellschaft zurückgibt. Dies ist von der Landgesellschaft gegenüber der Erwerberin bestätigt worden.
Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung hat die Landgesellschaft in Vollmacht der Gemeinde Pohnsdorf ein Ankaufsrecht (Rückkaufrecht) sofern die vertragliche Bauverpflichtung nicht eingehalten wird oder, wie hier, die Bauabsicht erloschen ist. Auch bei einer Rückabwicklung und dem Rückkauf durch die Landgesellschaft würden der Gemeinde keine Kosten entstehen. Auch dies ist im Kaufvertrag geregelt.
Die Landgesellschaft erwartet jetzt von der Gemeinde eine Festlegung der weiteren Vorgehensweise.
Mit Zustimmung an Gemeinde wären der direkte Weiterverkauf durch die Eigentümerin an einen von der Landgesellschaft/Gemeinde ausgewählten neuen Person möglich. Hierbei wären sämtliche Bedingungen des allgemeinen Kaufvertrages zu übernehmen und auch der Kaufpreis dürfte nicht angehoben werden.
Alternativ könnte die Gemeinde nach Ablauf der Bebauungsverpflichtung (29.04.2027) Ihr Ankaufsrecht ausüben und das Grundstück in Ihren Besitz übernehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die aktuelle Eigentümerin sämtliche mit dem Rückkauf verbundenen Kosten (Grunderwerbssteuer, Notar) zu tragen wären. Im Anschluss wäre die Gemeinde in der Preisgestaltung zur Neuvergabe frei.
Aktuell (21.10.2026) liegen zwei Interessensbekundungen für das Grundstück vor. Beide begründen sich aufgrund persönlicher Beziehungen zu Bewohnern im Neubaugebiet. Von der Gemeinde ist daher festzulegen, nach welchen Kriterien die Neuvergabe erfolgen soll und in welcher Form und Dauer das Grundstück beworben werden soll. Grundlage könnten die angewandten Vergabekriterien aus dem Juli 2022 darstellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,7 kB
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