Beschlussvorlage Pohnsdorf - 058/0020/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verlegung von Rasengittersteinen auf einer Länge von ca. 160 m in zwei Teilabschnitten soll im ersten Halbjahr 2027 erfolgen.
  2. Bei vorliegender Zustimmung der HFUK soll die Verlegung im Bereich der Zufahrt zum Dorfgemeinschaftshaus erfolgen (ca. 60 Meter) ergänzend durchgeführt werden.
  3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen, der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.
  4. Haushaltsmittel sind in Höhe von 22.000 EUR im Haushalt 2027 bereit zu stellen.

 

 

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Sachverhalt

Im Bereich des Neuwührener Wegs gibt es zwei Bereiche an denen der Einbau einer Bankettbefestigung erforderlich ist:

 

  1. Einfahrtbereich Neuwührener Weg 11

Aufgrund einer Hanglage aus Richtung Pohnsdorf und der zur Einfahrt geneigten Straßenoberfläche kommt es bei starkem Niederschlag zum Wasserübertritt vom öffentlichen Bereich auf den privaten Hofbereich. Dieses geschieht obwohl die direkte Hofeinfahrt bereits mit einer Betonrinne abgesichert ist. Im weiteren Verlauf der Betonrinne ist auch ein Straßenablauf vorhanden. Geplant ist es, die im Hangbereich befindliche Bankette ebenfalls mit Rasengittersteinen/Betonmulden/o.ä. zu befestigen. Die genaue Auswahl muss mit einem entsprechenden Fachunternehmen festgelegt werden. Gleichzeitig würde dadurch das wiederkehrende Abspülen des Bankettmaterials beseitigt. Dieses wird aktuell immer wieder über die Betonmulde in den Sinkkasteneimer des Straßenablaufs gespült. Die Länge der Strecke beträgt ca. 70 Meter. Es wird von einem Meterpreis von EUR 100,00 für die Maßnahme ausgegangen

 

  1. Kurvenbereich zwischen Neuwührener Weg 5 und Neuwühren Weg 7

Zur Verhinderung des Überfahrens der Bankette im Innenbereich der Kurve wurden im Sommer Leitpfosten gesetzt. Aus der Anwohnerschaft erfolgte der Hinweis, dass dadurch gefährliche Situationen entstehen. Fahrzeuge aus Richtung Neuwühren können bei entgegenkommendem Verkehr nicht mehr in die Bankette ausweichen, wogegen die Fahrzeuge aus Richtung Pohnsdorf eher dir Kurve zum Innenbereich befahren. Dieses führt aufgrund der schmalen Straßenführung immer wieder zu gefährlichen Situationen. Zur Minderung der Gefährdung ist vorgesehen, den Innenbereich der Kurve mit Rasengittersteinen zu versehen und die Leitpfosten entsprechend zu versetzen. Die Länge der Strecke beträgt ca. 90 Meter. Es wird von einem Meterpreis von EUR 100,00 für die Maßnahme ausgegangen

 

  1. Einfahrtbereich zu Feuerwehrgerätehaus

Bei Besuch der Feuerwehrunfallkasse ist der Zufahrtsbereich zum Gerätehaus bemängelt worden. Die Zuwegung sollte zwischen der L49 und dem Vorplatz auf 6 m verbreitert werden. Aktuell bemisst sich die Straßenbreite auf 3 Meter. Zur Abstimmung der Abhilfemaßnahme mit der HFUK ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt durch Gespräche mit der Verkehrsaufsicht eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung für den Ausfahrtbereich auf der L49 zu erreichen (von jetzt 70 km/h auf 50 km/h). Daneben muss mit dem Landesbetrieb Straßenbau und der Naturschutzbehörde geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Ausfahrtverbreiterung auf 6 m möglich wäre.

 

Als Alternative ist die Möglichkeit vorgesehen, durch Setzten von Rasengittersteine an den beiden Wegrändern eine gewisse Verbreiterung zu erreichen. Dieses Vorhaben sollte nur umgesetzt werden, wenn die Zustimmung der HFUK vorliegt und auf weitere Maßnahmen im Zufahrtsbereich verzichtet werden kann. Die Länge der Strecke beträgt ca. 60 Meter (beide Seite zusammen). Es wird von einem Meterpreis von EUR 100,00 für die Maßnahme ausgegangen

 

Es wird vorgeschlagen die Maßnahmen 1 und 2 gemeinsam anzufragen und die Maßnahme 3 mit einzubinden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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