Beschlussvorlage Schellhorn - 070/0030/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Anliegend werden die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 vorgelegt.

 

Der Nachtragshaushalt wird vorgelegt, um verschiedene Haushaltsansätze an den aktuellen Stand anzupassen.

 

Im Ergebnisplan erhöht sich der Jahresfehlbetrag zunächst von 413.700 € auf 435.800 € (Seite 2), dieser kann aber nach § 26 Absatz 1 GemHVO durch Inanspruchnahme von Mitteln aus der Ausgleichsrücklage voraussichtlich um etwa 250.000 € auf 185.800 € reduziert werden (Seiten 1 und 55). 

 

Größere Veränderungen im Ergebnisplan sind die deutlich gestiegenen Abschreibungen bei der Feuerwehr (Seite 15), dies ergibt sich insbesondere durch den Erwerb des neuen Feuerwehrfahrzeugs (Seite 15), außerdem Mehreinnahmen bei der Kinderkrippe (Seite 27), Mehrausgaben an auswärtige Kindertagesstätten (Seite 29), Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben der Schmutzwasserbeseitigung (Seite 41), erhebliche Mehrausgaben für den Winterdienst (Seite 47) und gestiegene Bewirtschaftungskosten beim Landhaus (Seite 51). Während sich die Steuereinnahmen vermindern, steigen die Steuerbeteiligungen und die Schlüsselzuweisungen, aber auch die Umlagen an den Kreis und das Amt (alles auf Seite 53). Zu weiteren Änderungen wird auf die einzelnen Teilergebnispläne verwiesen.

 

Im Finanzplan erhöhen sich die Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, abgesehen von den veränderten Beträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen, den veränderten Abschreibungen (jeweils Seite 5 unten), dem Ertrag aus der Veräußerung des alten Feuerwehrfahrzeugs (Seite 15) und die Zuführung an die Rückstellung für Steuerberaterkosten (Seite 37), entsprechend der Beträge im Ergebnisplan (Seite 2). 

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit erhöht sich um 147.300 € auf 647.300 € (Seite 2), dies sind die Kreiszuweisung für den Erwerb des neuen Feuerwehrfahrzeugs und der Kaufpreis für die Veräußerung des alten Fahrzeugs (Seite 16). Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit erhöht sich um 16.500 € auf 772.800 € (Seite 2), dies ergibt sich durch den zusätzlichen Vermögenserwerb bei der Feuerwehr (Seite 16), einem Grundstückserwerb (Seite 44) und dem Erwerb und Einbau eines Kanalventilators in die Küche des Landhauses (Seite 52).

 

Der tatsächliche Finanzmittelbestand hat sich am Ende des Haushaltsjahres 2025 gegenüber der Planung um 61.300 € auf 558.600 € verbessert (Seite 7, Zeile 45), sinkt aber durch die Zahlen im Haushalt sowie in diesem Nachtragshaushalt zum Ende des Haushaltsjahres 2026 auf voraussichtlich 165.200 € (Seite 7, Zeile 48). Zu beachten ist aber, dass Haushaltsmittel in Höhe von rund 601.000 €, insbesondere für die Kanalsanierung, als Haushaltsermächtigung aus 2025 übertragen wurden. Dadurch dürfte der vorgenannte geplante Finanzmittelbestand mit rund -435.800 € in den negativen Bereich geraten.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...