Beschlussvorlage Kirchbarkau - 033/0021/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Anliegend werden die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 vorgelegt.

 

Dieser Nachtragshaushalt wurde erstellt, um verschiedene Haushaltsansätze an den aktuellen Stand anzupassen, insbesondere die Verschlechterung von insgesamt 170.900 € durch geringere Einnahmen und höhere Ausgaben beim Kindergarten darzustellen (Seite 25). 

 

Im Ergebnisplan erhöht sich der Jahresfehlbetrag deutlich von 132.100 € auf 324.100 € (Seiten 2 und 5), dies liegt vor allem an der o.a. Entwicklung beim Kindergarten. Weitere negative Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die Kosten für ein Gegengutachten (Seite 13), durch die Mehrausgaben für den Winterdienst (Seite 43) sowie für den Friedhof (Seite 45), die verminderte Gewerbesteuer und die gestiegenen Umlagen an den Kreis und das Amt (jeweils Seite 53). Positiv wirken sich vor allem die geringeren Ausgaben für auswärtige Kindertagesstätten (Seite 27) und die Mehreinnahmen bei den Steueranteilen und den Schlüsselzuweisungen (Seite 53) aus. Zu den weiteren Änderungen wird auf die einzelnen Teilergebnispläne verwiesen.

 

Im Finanzplan ändern sich die Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, abgesehen von den veränderten Abschreibungen bei den Auszahlungen, entsprechend der Beträge im Ergebnisplan (Seite 2). 

   

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit vermindert sich um 16.000 € auf 0 € (Seite 2), da eine Förderung für neues Spielgerät im Bereich des Kinderspielplatzes nicht erfolgen wird (Seite 30). Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit vermindert sich um 15.000 € durch den Wegfall der Mittel für das o.a. Spielgerät (- 20.000 €) und neue Mittel für den Erwerb einer Wackelbrücke (+ 5.000 €) auf Seite 30. Weitere nennenswerte Beträge ergeben sich bei der Schmutzwasserbeseitigung (Seite 38) durch das Sanieren einer Pumpstation und den Einbau eines LoraWAN-Meldesystems, außerdem sind noch Restkosten für das Setzen von Rundborden im Stüppelsweg entstanden (Seite 42). Zu weiteren Änderungen wird auf die einzelnen Teilfinanzpläne verwiesen.

 

Der tatsächliche Finanzmittelbestand hat sich am Ende des Haushaltsjahres 2025 gegenüber der Planung um 162.000 € auf 359.300 € verbessert (Seite 7, Zeile 45), sinkt aber durch die Zahlen im Haushalt sowie in diesem Nachtragshaushalt zum Ende des Haushaltsjahres 2026 auf 17.800 € (Seite 7, Zeile 48). Zu berücksichtigen ist aber auch, dass Haushaltsmittel in Höhe von rund 90.000 €, insbesondere für die Kanalsanierung, als Haushaltsermächtigung aus 2025 übertragen wurden und dies voraussichtlich dazu führt, dass der Finanzmittelbestand in den negativen Bereich rutschen dürfte.

 

 

Anmerkung zur aktuellen Kanalsanierung: 

  

Bei der Kanalsanierung im Bereich Seestraße hat sich aufgrund der hydraulischen Berechnung herausgestellt, dass der Niederschlagswasserkanal zu klein dimensioniert ist und vergrößert werden muss. Das hat höhere Kosten zur Folge, die voraussichtlich erst in 2027 entstehen werden somit im Haushaltsplan 2027 bereitgestellt werden müssen. Die Finanzierung muss, wie für diese Maßnahme bisher auch bereits, durch eine Kreditaufnahme erfolgen. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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