Beschlussvorlage Kirchbarkau - 033/0027/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindefläche wird den angrenzenden Eigentümern zur Nutzung / zum Kauf

Angeboten.

  1. Die Nutzungsentschädigung beträgt jährlich ……… Euro / Der Kaufpreis beträgt …….. Euro.
  2. Bei einem Verkauf sind die Vermessungs- und Vertragskosten vom Erwerber zu tragen.

 

 

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Sachverhalt

Die zwischen den Grundstücken Kirchenstraße 8 und 10 befindliche Fläche steht im Eigentum der Gemeinde und hat eine Größe von 78 Quadratmeter. Ein entsprechender Flurkartenauszug ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Der Verwaltung liegt eine Anfrage des Eigentümers des unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücks Kirchenstraße 10 vor, ob ihm die betreffende Gemeindefläche zur Nutzung überlassen bzw. ob er die Fläche käuflich erwerben und seinem Grundstück zuschlagen kann.

Bei der Prüfung der Angelegenheit hat sich ergeben, dass lediglich eine Teilfläche des betreffenden Gemeindegrundstücks für den angrenzenden Grundstückseigentümer von Interesse ist. Das verbleibende Teilstück grenzt an das auf der gegenüberliegenden Seite gelegene Grundstück Kirchenstraße 8 an. Über dieses Teilstück erfolgt nach den örtlichen Gegebenheiten der Zugang zu dessen Hauseingang. Daher wäre es grundsätzlich ebenfalls denkbar, diese Teilfläche dem dortigen Grundstückseigentümer zur Nutzung bzw. zum Kauf anzubieten.

Vor diesem Hintergrund ist durch die Gemeinde zu beraten und zu entscheiden, wie mit der nicht mehr benötigten Gemeindefläche verfahren werden soll.

Es bestehen folgende Möglichkeiten:

Verkauf der jeweiligen Teilflächen: Die nicht mehr benötigte Gemeindefläche könnte entsprechend der jeweiligen Grundstückssituation in Teilflächen aufgeteilt und den angrenzenden Grundstückseigentümern zum Kauf angeboten werden. Als Grundlage für die Kaufpreisermittlung könnte dabei der jeweils geltende Bodenrichtwert herangezogen werden. Dieser liegt derzeit bei 110,00 Euro pro Quadratmeter. Sowohl die Vermessungs- als auch die vertraglichen Durchführungskosten wären von den Erwerbern zu tragen.

 

Überlassung zur Nutzung: Alternativ könnte die Gemeinde Eigentümerin der Fläche bleiben und die jeweiligen Teilflächen den angrenzenden Grundstückseigentümern lediglich zur Nutzung überlassen. Hierfür wären gegebenenfalls entsprechende Nutzungsvereinbarungen abzuschließen

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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