Beschlussvorlage Lehmkuhlen - 046/0025/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vorsorglich sind Haushaltsmittel für eine temporäre Beleuchtung im Nachtragshaushalt 2026 in Höhe von 4.000,00 Euro bereitzustellen.

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Sachverhalt

Die Verkehrsaufsicht hat im Juli 2026 die Einrichtung eines temporären Fußgängerüberwegs (FGÜ) im Birkenweg angeordnet. In dieser Angelegenheit besteht derzeit ein Konflikt zwischen der verkehrsbehördlichen Anordnung und den Richtlinien für Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sowie der Einschätzung des Kreisbauamts zur Beleuchtung. Die Verkehrsaufsicht hat den FGÜ temporär eingerichtet und dabei festgelegt, dass eine Beleuchtung zunächst nicht für notwendig erachtet wird. Dem gegenüber fordern die Richtlinien für Fußgängerüberwege sowie das Kreisbauamt eine ausreichende Ausleuchtung, insbesondere in den dunklen Jahreszeiten, um die Sichtbarkeit der Passanten sicherzustellen.

Für die Ausleuchtung wäre die Gemeinde zuständig. Die Kosten (geschätzt 4.000,00 Euro) einer Beleuchtung stehen in keinem Verhältnis zu einer temporären FGÜ-Einrichtung.

Die Gemeinde lässt gegenwärtig den Standort des FGÜ erneut prüfen. Die Ergebnisse der laufenden Prüfungen liegen noch nicht vor und sind abzuwarten.

 

Vor diesem Hintergrund sollten vorsorglich Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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