Beschlussvorlage Lehmkuhlen - 046/0026/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Vereinbarung zum Friedhof Lebrade zu unterzeichnen.

Für das Defizit aus dem Jahre 2025 sind 900,00 EUR in den Nachtragshaushalt 2026 einzustellen.

 

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Sachverhalt

Nach erfolgter Rechtsberatung durch einen Fachanwalt, konnte nicht eindeutig festgestellt werden, dass die Existenz eines Ruheforstes als vollwertiger Friedhof nach dem Bestattungsgesetz gilt. Dadurch ist die Gemeinde verpflichtet auch Erdbestattungen zu ermöglichen, was wiederum bedeutet, dass sich die Gemeinde Lehmkuhlen an einem herkömmlichen Friedhof beteiligen muss.

Somit ist es notwendig eine Vereinbarung über die Kofinanzierung des hoheitlichen Teils des kirchlichen Friedhofs der Kirchengemeinde Lebrade (s. Anlage) einzugehen.

Im Jahr 2025 hat der Friedhof Lebrade in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 3.574,20 EUR abgeschlossen. Daraus resultiert für die Gemeinde Lehmkuhlen ein Anteil von aufgerundet 900 EUR (= 24 % lt. Vereinbarung).

Zukünftig wird für die Haushaltsplanung, der Gemeinde der Haushaltsplanentwurf des Friedhofs für das Folgejahr bis zum 15. November eines jeden Jahres vorgelegt.

Die Abrechnung durch die Kirchengemeinde erfolgt bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres.

 

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Finanz. Auswirkung

 900,00 EUR

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Anlagen

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