Beschlussvorlage Lehmkuhlen - 046/0020/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Ein Beschlussvorschlag wird nicht unterbreitet.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die örtlichen Gegebenheiten im Einmündungsbereich Ulmenallee/K25  erschweren  beim Auffahren in den Birkenweg (K25) die Einsicht in die Straße erheblich. Für Fahrzeugführer, welche aus der Ulmenallee kommen, ist der Verkehr von der B 76 kommend schlecht einsehbar. Die meisten stehen bereits mit den Fahrzeugen weit auf der Straße bevor Verkehrsmittel/-teilnehmer erkennbar ist. Daher kommen hin und wieder Anfragen, letztmalig am 17.06.2026, ob die Aufstellung eines Verkehrsspiegels möglich ist.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufstellung von Verkehrsspiegeln vom Straßenbaulastträger, in diesem Falle vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H (LBV), zu genehmigen sind.

 

Gegen die Aufstellung von Verkehrsspiegeln hat der LBV grundsätzlich Bedenken. Die wie folgt begründet werden:

Die Verwendung von Spiegeln an Einmündungen und vergleichbaren Stellen ist rechtlich und tatsächlich gleichermaßen problematisch.

In rechtlicher Hinsicht bleibt insbesondere zu erkennen, dass der sogenannte Verkehrsspiegel keine Verkehrseinrichtung im Sinne der StVO ist. In tatsächlicher Hinsicht bleibt zu bedenken, dass der Spiegel nur sehr bedingt funktionsfähig ist.

Die Wölbung des Spiegels bewirkt zwangsläufig eine Verkleinerung und Verzerrung des Spiegelbildes. Die weiterhin stärkere Krümmung der Spiegelfläche an ihren Rändern lässt z.B. Zweiradfahrer winzig und kaum noch erkennbar erscheinen, so dass wartepflichtige Verkehrsteilnehmer sehr leicht dem Trugschluss unterliegen können, dass auf dem Spiegel nicht erkennbare Verkehrsteilnehmer auch tatsächlich nicht vorhanden seien.

 

Diese Gefahr entsteht im Übrigen auch, wenn der Spiegel durch Tau und Raureif beschlagen oder aus einem anderen Grund blind geworden ist.

Die gefahrene Geschwindigkeit eines herannahenden Kraftfahrzeuges kann im Verkehrsspiegel nicht eingeschätzt werden, es kann nur festgestellt werden, dass sich ein Fahrzeug nähert.

Insbesondere kann bei Dunkelheit nicht erkannt werden, ob es sich um ein stehendes oder ein fahrendes Kraftfahrzeug handelt.

Alles in allem bleiben daher die Einsatzmöglichkeiten von Spiegeln umstritten und ihre Verwendung problematisch.

 

Ausschlaggebend für die Unübersichtlichkeiten im Bereich der Einmündungen sind die angelegten Grundstückseinfriedigungen (Hecken).

 

 

Loading...