Beschlussvorlage Lehmkuhlen - 046/0016/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der stellv. Mitglieder des Strategieausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Lehmkuhlen
- Körperschaft:
- Gemeinde Lehmkuhlen
- Federführend:
- Strategieteam
- Bearbeitung:
- Volker Fetting
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lehmkuhlen
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Entscheidung
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19.08.2026
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Sachverhalt
Die Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung ist mittlerweile in Kraft getreten. Nun können bis zu drei Stellvertretungen pro Ausschussmitglied gewählt werden, die aber jeweils der Gemeindevertretung angehören müssen.
Frau Ursula Langfeldt hat im April 2026 ihren Rücktritt als stellv. Ausschussmitglied für die WGL 94 – Fraktion erklärt, damit bei der anstehenden Wahl “bei Null” angefangen werden kann und jeweils bis zu drei Stellvertretungen gewählt werden können. Eine erneute Wahl von Frau Langfeldt ist zulässig.
Frau Nicole Kord-to-Krax ist stellv. Ausschussmitglied der CDU – Fraktion. Da die weiteren zwei Fraktionsmitglieder bereits Mitglieder im Ausschuss sind, können keine weiteren Stellvertretungen gewählt werden; es bleibt somit alles so, wie es ist.
Die Wahl erfolgt entweder
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durch das Meiststimmenverfahren (§ 40 Abs. 3 GO)
- grundsätzlich einzelne Abstimmung über jede Wahlstelle notwendig
- gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält
- bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt
- bei erneuter Stimmengleichheit findet ein Losentscheid statt
- Abstimmung „en bloc“ über alle Wahlstellen möglich; setzt vorherige Absprache, dass niemand der Gemeindevertreter/innen widerspricht, voraus
oder
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durch Verhältniswahl (§ 46 Abs. 1 GO)
- erfordert Verlangen mindestens einer Fraktion
- Abstimmung über schriftliche Wahlvorschläge (Listen) der Fraktionen
- Wahlvorschläge müssen Gemeindevertreter/innen und andere Bürger/innen enthalten, sofern letztere gewählt werden sollen
- die Zahl der Stimmen, die jeder Wahlvorschlag erhalten hat, wird durch ½, 1½, 2½ usw. geteilt; die Wahlstellen werden in der Reihenfolge der sich daraus ergebenden Höchstzahlen auf die Wahlvorschläge verteilt; die Zuteilung der letzten Wahlstelle bei gleicher Höchstzahl erfolgt durch Losentscheid durch d. Vorsitzenden; „Bewerber/innen“ einer Fraktion werden in der Reihenfolge berücksichtigt, die sich aus dem Wahlvorschlag ergibt
Gewählt wird – wenn niemand widersprich - durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.
Anmerkung der Verwaltung:
Da nur Stellvertretungen der WGL 94 – Fraktion zu wählen sind, sollte das Meiststimmenverfahren angewendet werden.
