Beschlussvorlage Lehmkuhlen - 046/0015/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des stellv. Vorsitzes des Projektausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Lehmkuhlen
- Körperschaft:
- Gemeinde Lehmkuhlen
- Federführend:
- Strategieteam
- Bearbeitung:
- Volker Fetting
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lehmkuhlen
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Entscheidung
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19.08.2026
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Sachverhalt
Die CDU-Fraktion hat das Verlangen nach § 46 Abs. 10 GO auf Neuwahl der Mitglieder des Projektausschusses gestellt. Damit hat auch der stellv. Vorsitz des Projektausschusses kraft Gesetzes die Funktion verloren und eine Neuwahl hat zu erfolgen.
Aus Gründen des Minderheitenschutzes ist zwingend vorgesehen, dass die stellv. Ausschussvorsitzenden unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen zu wählen sind. Dementsprechend steht der stellv. Vorsitz des Projektausschusses der WGL 94-Fraktion zu.
Zum stellv. Vorsitz kann nur ein Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen werden.
Für die Wahl gilt § 39 Abs. 1 GO, hiernach werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen.
Gewählt wird – wenn niemand widersprich - durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.
