Beschlussvorlage Kirchbarkau - 033/34/2023-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Dosierstelle zur Einleitung des Fällmittels soll in die Rinne zwischen Teich 3 und 4 (Schönungsteich) verlegt werden.

2. Die Firma Rotox Klärtechnik soll mit den Arbeiten beauftragt werden.

3. Für die Arbeiten sollen 5.000 € im Nachtragshaushalt 2026 bereitgestellt werden.

4. Es soll weiterhin nach einem externen Gutachter/Fachkundigen für Kläranlagen gesucht werden.

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Sachverhalt

Im Jahr 2024 wurde auf der Klärteichanlage eine neue Phosphat-Fällungsanlage errichtet, da die bestehende Anlage sanierungsbedürftig war.

Jede Gemeinde zahlt jährlich eine Abwasserabgabe für die Einleitung des geklärten Abwassers. In der Einleitungserlaubnis des Kreises sind Grenzwerte für die Einleitung des geklärten Abwassers festgelegt. Werden diese Grenzwerte überschritten, erhöht sich die zu zahlende Abwasserabgabe entsprechend.

Die Gemeinde hält den in der Einleitungserlaubnis festgesetzten Grenzwert für Phosphat von 1,0 mg/l derzeit nicht ein. Eine Erhöhung des Grenzwertes ist nach Rücksprache mit dem Kreis Plön nicht möglich, da das gereinigte Abwasser in den Bothkamper See eingeleitet wird.

Um den Grenzwert künftig einzuhalten und die Abwasserqualität zu verbessern, wird empfohlen, das Fällmittel möglichst spät im Reinigungsprozess einzuleiten.

 

Gleichzeitig sollen die Ursachen für die Überschreitung des Phosphat-Grenzwertes weiterhin mit einem externen Gutachter/Fachkundigen für Kläranlagen untersucht werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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