Beschlussvorlage Klein Barkau - 037/0016/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Entwürfe der 15. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau und Klein Barkau sowie des Vorhabenbezogenen B-Plans Nr. VE-7 für das Gebiet des „Solarparks Klein Barkau“ und die Begründungen dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe der Pläne und die Begründungen dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen, § 4 Abs. 2 BauGB.
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Sachverhalt

 

Nach einem qualifizierten Aufstellungsbeschluss zu o.a. Bauleitplanung vom 10.04.2025 und dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger (27./31.07.2025) wurde durch ortsübliche Bekanntmachung vom 22.11.2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Zusätzlich zur Veröffentlichung der Planentwürfe fand am 05.12.2025 eine Einwohnerversammlung zu dieser Thematik statt, bei der die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung bestand, § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Im selben Zeitraum beteiligte das Planungsbüro die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Von den TÖBs haben die Kreisplanung am 16.01.2026 und die Landesplanungsbehörde am 29.01.2026, letztere mit folgendem Fazit Stellung genommen: „Aus landesplanerischer Sicht bestehen gegenüber der Planung keine grundsätzlichen Bedenken. Insbesondere stehen Ziele der Raumordnung der Planung nicht entgegen.“

 

Alle weiteren Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro bearbeitet und gem. der anliegenden Übersicht („Abwägungstabelle“) bei der Erstellung des Planentwurfs berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

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Finanz. Auswirkung

 

Die Kosten dieser Bauleitplanung werden vollständig vom Vorhabenträger getragen.

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Anlagen

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