Beschlussvorlage Pohnsdorf - 058/4/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem vorliegenden Finanzierungsvertrag für den „Kindergarten Pohnsdorf e. V.“ wird zugestimmt.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Finanzierungsvertrag rückwirkend zum 01.01.2025 mit dem Kindergarten Pohnsdorf e. V. in der vorliegenden Fassung abzuschließen.
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Sachverhalt

Im Zuge der vom Land Schleswig-Holstein beschlossenen Kita-Reform wurde im Jahr 2020 zwischen der Gemeinde Pohnsdorf und dem Kindergarten Pohnsdorf e. V., als Träger der Kindertageseinrichtung, für den gesetzlich vorgesehenen Übergangszeitraum (01.01.2021 – 31.12.2024) ein befristeter Finanzierungsvertrag geschlossen.

Ursprünglich sollten die SQKM-Fördermittel nach dem o. g. Übergangszeitraum nicht mehr vom Kreis Plön an die Standortgemeinden der Kitas fließen, sondern direkt an die Träger.

Mittlerweile hat der Gesetzgeber seine ursprüngliche Absicht, die SQKM-Mittel ab dem 01.01.2025 direkt an die Träger auszahlen zu lassen, verworfen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes vom 20.11.2024 wurde die bisherige befristete Übergangsregelung durch eine Änderung der §§ 15 und 57 KiTaG zum unbefristeten Finanzierungsprinzip erklärt, sodass die SQKM-Fördermittel auch zukünftig weiter an die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen fließen werden.

Obwohl es im Hinblick auf die ab dem 01.01.2025 geltende Rechtslage erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzung gab, sind die Vertragsparteien gemeinschaftlich zu der Auffassung gelangt für die Zeit ab dem 01.01.2025 eine Anschlussregelung vereinbaren zu müssen, um einerseits zugunsten der Träger von Kindertageseinrichtungen eine auskömmliche Finanzierung und andererseits zugunsten der Gemeinde Pohnsdorf eine Versorgung mit Betreuungsplätzen zu gewährleisten.

Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben gemäß § 15a Abs. 1 KiTaG einen Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung der Standardqualität mit der Standortgemeinde.

Der vorliegende Vertragsentwurf des Finanzierungsvertrages ist das Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung. Er berücksichtigt alle o. g. neuen gesetzlichen Vorgaben, die für den Betrieb des „Kindergarten Pohnsdorf e. V.“ relevant sind.

 

 

Die Gemeinde Pohnsdorf hat nun über den vorliegenden Vertragsentwurf zu beraten und zu beschließen. Der Bürgermeister ist von der Gemeindevertretung zum Abschluss des Finanzierungsvertrages zu ermächtigen, damit der Vertrag rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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