Beschlussvorlage Kirchbarkau - 033/0013/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Versetzen einer Straßenbeleuchtung in der Straßen Raden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Kirchbarkau
- Körperschaft:
- Gemeinde Kirchbarkau
- Federführend:
- Projektteam
- Bearbeitung:
- Anja Dührkoop
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Projektausschuss Kirchbarkau
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.07.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kirchbarkau
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.09.2026
|
Sachverhalt
Die Eigentümerin des Grundstückes Raden 3a beantragt die vor Ihrem Grundstück gelegene Straßenlaterne zu entfernen und in die Nähe des Fußweges zum Bauerland zu versetzen.
Grund dieses Antrages ist, dass sie ihr Grundstück nach dem Neubau neu anlegen möchte und die Straßenlaterne die Nutzung der von ihr künftig angedachten Zufahrt in direkter Schrägfahrt zur Garage beeinträchtigt.
Die Straßenlaterne gehört grundsätzlich zur öffentlichen Beleuchtung, deren Verantwortung bei der Gemeinde liegt. Da hier jedoch das Eigeninteresse vorliegt, ist das Veranlasserprinzip gegeben. Das bedeutet, wer eine Änderung am bestehenden, rechtmäßigen Zustand im eigenen Interesse wünscht, gilt als Veranlasser und muss die daraus entstehenden Kosten übernehmen.
