Beschlussvorlage Kirchbarkau - 033/0013/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Einer Versetzung der Straßenlaterne vor dem Grundstück Raden 3a wird unter der Voraussetzung, dass die Antragstellerin die Kosten übernimmt, zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Eigentümerin des Grundstückes Raden 3a beantragt die vor Ihrem Grundstück gelegene Straßenlaterne zu entfernen und in die Nähe des Fußweges zum Bauerland zu versetzen.

Grund dieses Antrages ist, dass sie ihr Grundstück nach dem Neubau neu anlegen möchte und die Straßenlaterne die Nutzung der von ihr künftig angedachten Zufahrt in direkter Schrägfahrt zur Garage beeinträchtigt.

Die Straßenlaterne gehört grundsätzlich zur öffentlichen Beleuchtung, deren Verantwortung bei der Gemeinde liegt. Da hier jedoch das Eigeninteresse vorliegt, ist das Veranlasserprinzip gegeben. Das bedeutet, wer eine Änderung am bestehenden, rechtmäßigen Zustand im eigenen Interesse wünscht, gilt als Veranlasser und muss die daraus entstehenden Kosten übernehmen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...