Beschlussvorlage Nettelsee - 054/4/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Dem vorliegenden Finanzierungsvertrag (gültig ab 01.01.2026) sowie dem vorliegenden Übergangsvertrag für das Kalender 2025 für den „Johanniter Kindergarten Nettelsee“ wird zugestimmt.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Finanzierungsvertrag rückwirkend zum 01.01.2026 mit der Johanniter Unfall-Hilfe e. V. in der vorliegenden Fassung abzuschließen.
    Zusätzlich wird der Bürgermeister ermächtigt, den vorliegenden Übergangsvertrag für das Kalender 2025 mit der Johanniter Unfall-Hilfe e. V. in der vorliegenden Fassung abzuschließen.
Reduzieren

Sachverhalt

Im Zuge der vom Land Schleswig-Holstein beschlossenen Kita-Reform wurde im Jahr 2021 zwischen der Gemeinde Nettelsee und der Johanniter Unfall-Hilfe e. V., als Träger der Kindertageseinrichtung, für den gesetzlich vorgesehenen Übergangszeitraum (01.01.2021 – 31.12.2024) ein befristeter Finanzierungsvertrag geschlossen.

Ursprünglich sollten die SQKM-Fördermittel nach dem o. g. Übergangszeitraum nicht mehr vom Kreis Plön an die Standortgemeinden der Kitas fließen, sondern direkt an die Träger.

Mittlerweile hat der Gesetzgeber seine ursprüngliche Absicht, die SQKM-Mittel ab dem 01.01.2025 direkt an die Träger auszahlen zu lassen, verworfen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes vom 20.11.2024 wurde die bisherige befristete Übergangsregelung durch eine Änderung der §§ 15 und 57 KiTaG zum unbefristeten Finanzierungsprinzip erklärt, sodass die SQKM-Fördermittel auch zukünftig weiter an die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen fließen werden.

Obwohl es im Hinblick auf die ab dem 01.01.2025 geltende Rechtslage erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzung gab, sind die Vertragsparteien gemeinschaftlich zu der Auffassung gelangt für die Zeit ab dem 01.01.2025 eine Anschlussregelung vereinbaren zu müssen, um einerseits zugunsten der Träger von Kindertageseinrichtungen eine auskömmliche Finanzierung und andererseits zugunsten der Gemeinde Nettelsee eine Versorgung mit Betreuungsplätzen zu gewährleisten.

Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben gemäß § 15a Abs. 1 KiTaG einen Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung der Standardqualität mit der Standortgemeinde.

Der vorliegende Vertragsentwurf des Finanzierungsvertrages ist das Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung. Er berücksichtigt alle o. g. neuen gesetzlichen Vorgaben, die für den Betrieb des „Johanniter Kindergarten Nettelsee“ relevant sind.

Der neue Finanzierungsvertrag soll rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft treten. Da das Kalenderjahr 2025 durch den Kita-Träger bereits mit der Gemeinde Nettelsee abgerechnet wurde und der neue Finanzierungsvertrag z. B. eine geänderte Verwaltungskostenpauschale enthält, sind Gemeinde und Träger in den Vertragsverhandlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass es sinnvoll ist, dass für das Kalenderjahr 2025 einen Übergangsvertrag abzuschließen, der den Altvertrag vom 29.09.2021 für ein weiteres Jahr fortgelten lässt.

Es wurde zwischen den Vertragsparteien in § 4 Absatz 3 Buchstaben a) und b) des Finanzierungsvertrages zudem vereinbart, dass für die Freistellung der Leitung über § 29 Abs. 2 KiTaG hinaus 4,4 Stunden je Woche vereinbart werden. Zudem wurde vertraglich vereinbart, dass der Träger die Kosten der bei ihm beschäftigten Springerkräfte, die bei Bedarf auch in der Kindertageseinrichtung in Nettelsee zum Einsatz kommen, verursachungsgerecht nach tatsächlichem Stundenaufwand mit in die Betriebskostenabrechnung einfließen lassen darf.

Die Gemeinde Nettelsee ist sich darüber bewusst, dass diese bereits vorhandene Qualität vor Ort beibehalten werden soll, jedoch nicht über Fördermittel abgedeckt sein wird, da lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Standardqualität in einer Einrichtung gefördert wird.

Die Gemeinde Nettelsee hat nun über den vorliegenden Vertragsentwurf zu beraten und zu beschließen. Der Bürgermeister ist von der Gemeindevertretung zum Abschluss des Finanzierungsvertrages zu ermächtigen, damit der Vertrag rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft treten kann.

Zudem hat die Gemeinde Nettelsee über den Übergangsvertrag für das Jahr 2025 zu beraten und zu beschließen. Der Bürgermeister ist auch zum Abschluss dieses Vertrages zu ermächtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...