Beschlussvorlage Boksee - 010/3/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung unterbreitet  k e i n e n  Beschlussvorschlag.

 

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.01.2026, im Amt eingegangen am 15.01.2026, beantragen zwei ortsansässige Grundeigentümer die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Boksee. Planungsziel soll die Ausweisung eines Windenergiegebietes für 2 bis 3 Windenergieanlagen am südlichen Rand der Gemeinde sein.

Die Antragsteller berufen sich dabei auf die sog. Gemeindeöffnungsklausel des § 245e BauGB sowie das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG).

Auf der Internetseite der Landesregierung heißt es zu der Gemeindeöffnungsklausel: „Neben den Raumordnungsplänen zur Windenergienutzung hat der Bund auch eine sogenannte Gemeindeöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) eingeführt. Seit dem 14. Januar 2024 können gemäß § 245e Absatz 5 BauGB Gemeinden Windenergieflächen auch außerhalb von Vorranggebieten planen. Die Gemeindeöffnungsklausel gilt so lange, bis das Land seine Flächenbeitragswerte nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erreicht hat, längstens jedoch bis Ende 2027.“

Der Flächenbeitragswert, der bis zum 31.12.2027 zu erreichen ist, beträgt für Schleswig-Holstein 1,3 % der Landesfläche (Quelle: Anlage zu § 3 Abs. 1 WindBG). Der Entwurf des LEP sieht allerdings Potentialflächen von 7,2 % der Landesfläche vor.

Das Schreiben sowie eine Kartendarstellung eines Planungsbüros zu dem Windenergiegebiet sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt, ebenso eine vermutlich beim Land eingereichte Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans bzw. des Regionalplans zum Thema „Windenergie an Land“ aus dem September 2025.

Die Auslegung der Regionalpläne endete am 08.10.2025. Eine Abwägungsentscheidung des Landes zu der Stellungnahme der Grundeigentümer liegt noch nicht vor.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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