Beschlussvorlage Schellhorn - 070/15/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Ausschreibung der Bauleistungen zur Kanalsanierung des 4. Bauabschnitt, sowie der Bereitstellung der hierfür nötigen Haushaltmittel, dem günstigsten Bieter den Auftrag zur Ausführung dieser Leistungen zu erteilen.

 

Die Auftragserteilung erfolgt erst nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach vorliegender Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Schellhorn hat im Rahmen der Kanalsanierungsmaßnahmen bereits drei Bauabschnitte (BA) von Sanierungsmaßnahmen in offener und geschlossener Bauweise durchgeführt.

Ein vierter Bauabschnitt beinhaltet die Sanierung auf der Ostseite der Plöner Landstraße.

Es handelt sich dabei um Sanierungsarbeiten in den Straßen Am Berg, Brombeerweg, Buchenkamp, Gänsekamp, Hagebuttenweg, Schwebstöcken, Schlehenkamp und Schulkamp, ebenfalls in geschlossener und offener Bauweise.

 

Die Kostenschätzung der Sanierungsmaßnahmen des 4. BA ist vom Ing.-Büro mit ca. 580.000 € Brutto angegeben.

Bisher sind bei den drei vorangegangenen Sanierungsabschnitten die Kosten der Sanierung in den angegebenen Kostenschätzungen des Ing.-Büro geblieben.

Für die Sanierung der Abwasserleitungen des 4. BA sind zu den geschätzten Kosten von ca. 580.000  Brutto noch Ing.-Leistungen von ca. 48.000 € Brutto hinzuzurechnen.

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Finanz. Auswirkung

 

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