Beschlussvorlage Schellhorn - 070/12/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorgelegten Einnahme- und Ausgaberechnung 2025 für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Schellhorn wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 4 Absatz 1 der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Schellhorn für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schellhorn ist von der Feuerwehr Schellhorn ein Einnahme- und Ausgabeplan über den voraussichtlichen Bestand der Rücklage zu Beginn und zum Ende des Jahres sowie alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgabe der Kameradschaftskasse voraussichtlichen Einnahme und Ausgaben und eine dazugehörige Einnahme- und Ausgaberechnung des vergangenen Jahres zu erstellen.

Der Einnahme- und Ausgabeplan sowie die Einnahme- und Ausgaberechnung werden gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Schellhorn für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schellhorn von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schellhorn beschlossen. Dies erfolgte auf der Jahreshauptversammlung 2026.

 

Gemäß § 2a Absatz 5 BrSchG ist eine Einnahme- Ausgaberechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.

 

Des Weiteren bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretung. Mit dieser Zustimmung tritt der Einnahme- und Ausgabeplan sowie die Einnahme- und Ausgaberechnung in Kraft.

Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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