Beschlussvorlage Pohnsdorf - 058/17/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Eröffnungsbilanz wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Die Aufteilung mit 1.481.646,80 € auf die allgemeine Rücklage und mit 222.247,02 € auf die Ausgleichsrücklage wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Anliegend wird die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Pohnsdorf vorgelegt. Danach beträgt die Bilanzsumme der Aktiva und Passiva jeweils 2.047.809,88 € (Spalte 2023 = Anfangsbestand zum 01.01.2024).

 

Zu den Einzelheiten wird auf die Anlage, insbesondere auf den Anhang, verwiesen.

 

Nach § 54 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung soll die allgemeine Rücklage, die in einigen anderen Bundesländern „Basiskapital“ genannt wird und nicht mit der ehemaligen allgemeinen Rücklage aus der Kameralistik zu verwechseln ist, 20 % der Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 % der allgemeinen Rücklage ausweist.

 

In der Eröffnungsbilanz beträgt die allgemeine Rücklage 1.481.646,80 €, was einem Anteil von 72,35 % der Bilanzsumme entspricht. Die Ausgleichsrücklage weist einen Betrag in Höhe von 222.247,02 € aus, dies sind 15 % von der allgemeinen Rücklage. Somit werden beide o.a. Vorgaben erfüllt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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