Beschlussvorlage Pohnsdorf - 058/15/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG; Satzungsänderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Pohnsdorf
- Körperschaft:
- Gemeinde Pohnsdorf
- Federführend:
- Strategieteam
- Bearbeitung:
- Torsten Dose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Pohnsdorf
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Entscheidung
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27.04.2026
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Sachverhalt
Die Gemeinde Pohnsdorf hält eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG (SHBG). Die SHBG hält als Beteiligungsholding eine 100 %-Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz GmbH (SHNG). Die SHNG verantwortet als Netzbetreiberin den Betrieb von Strom- und Gasnetzen in Schleswig-Holstein.
Die Umsetzung der Energiewende erfordert von der SHNG erhebliche Finanzmittel. Das Investitionsvolumen für den Ausbau der Energienetze ist von ca. 80 Mio. EUR im Jahr 2010 auf aktuell etwa 350 Mio. EUR gestiegen. Projekte, die einst als außergewöhnliche Großprojekte galten, sind nun Teil des operativen Kerngeschäfts. Seit dem Jahr 2010 sind deutliche Kostensteigerungen bei Investitionen und anderen kostenpflichtigen Geschäften sowie eine erhebliche Verringerung der Kaufkraft aufgrund der Inflation zu verzeichnen.
In der Satzung der SHBG sowie der SHNG ist jeweils eine Wertgrenze für durch den Aufsichtsrat zustimmungsbedürftige Geschäfte von 2 Mio. EUR festgelegt. Diese Wertgrenze besteht bereits seit dem Jahr 2010. Die zustimmungsbedürftigen Geschäfte umfassen u.a. Investitionen und Desinvestitionen; Gründung, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen; Aufnahme von Krediten und Belastung von Grundstücken; Gewährung von Darlehen, Bürgschaften oder Garantien.
Die Entwicklung der Energiebranche führt bei der Tochtergesellschaft SHNG dazu, dass insbesondere die Anzahl der durch den Aufsichtsrat zustimmungsbedürftigen Investitionsprojekte in den letzten Jahren signifikant gestiegen sind. Während die Zahl der zustimmungsbedürftigen Projekte im Jahr 2011 bei fünf lag, ist diese im Jahr 2025 auf 38 angestiegen. Zur Fokussierung des Aufsichtsrats auf strategisch bedeutsame Entscheidungen wird eine Anhebung der Wertgrenze von 2 auf 5 Mio. EUR in der Satzung der SHNG angestrebt.
Da der Konsortialvertrag aller Aktionäre der SHBG eine gleichlautende Regelung der durch die Aufsichtsräte beider Gesellschaften zustimmungspflichtigen Geschäfte vorsieht, hat dies zur Folge, dass die Anhebung der Wertgrenze von 2 auf 5 Mio. EUR auch in der Satzung der SHBG erfolgen soll. Der entsprechende Auszug aus der Satzung der SHBG als Anlage 1 beigefügt. Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG bedarf diese Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Laut Innenministerium sind hierfür auch Beschlussfassungen in den an der SH Netz beteiligten Gemeinden, also auch die der Gemeinde Pohnsdorf, erforderlich. Der Beschluss in der Hauptversammlung der SHBG ist am 29.04.2026 geplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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71,8 kB
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2
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öffentlich
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77,4 kB
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