Beschlussvorlage Kühren - 042/8/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

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Sachverhalt

Anliegend werden die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 vorgelegt.

 

Der Nachtragshaushalt wurde erstellt, um die Haushaltsmittel für die Sanierung
gesamten Niederschlagswasserkanalisation im Ortsteil Kleinkühren bereitzustellen (Seite 25) und zur Finanzierung dieser Maßnahme eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe zu veranschlagen (Seite 2, Seite 31).

 

Im Ergebnisplan erhöht sich der Jahresfehlbetrag zunächst von 111.100 € auf
125.400 € (Seite 2), dieser wird aber durch die vorgesehene Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage ausgeglichen (Seite 2, Seite 5). Es ergeben sich im Ergebnisplan nur geringere Veränderungen, erfreulich ist die Erhöhung der Steueranteile aufgrund der letzten Steuerschätzung (Seite 28). Ansonsten wird auf die einzelnen Teilergebnispläne verwiesen.

 

Im Finanzplan erhöhen sich die Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, abgesehen von der Rückstellung für Steuerberaterkosten (1.700 €, Seite 20), die nur im Ergebnisplan veranschlagt werden, entsprechend der Beträge im Ergebnisplan (Seite 2).

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
erhöht sich um 1.605.000 €, dabei handelt es sich um die vorgesehene o.a. Kreditaufnahme (Seite 2). Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und
Finanzierungstätigkeit steigt von 106.000 € auf 1.748.000 € (Seite 2), dies liegt vor
allem an der o.a. Kanalsanierung, außerdem an dem Vermögenserwerb bei der Feuerwehr (Seite 9: Mannschaftstransportwagen, Schwimmpumpe, Akku-Lichtmast) und dem Planungskonzept für das Erneuern und Verlegen von Bushaltestellen (Seite 27).

 

 

 

 

 

 

Der tatsächliche Finanzmittelbestand hat sich am Ende des Haushaltsjahres 2025
gegenüber der Planung um 243.600 € auf 364.500 € (Seite 7, Zeile 45) vermindert, sinkt durch die Zahlen im Haushalt sowie in diesem Nachtragshaushalt zum Ende des Haushaltsjahres 2026 auf voraussichtlich 173.700 € (Seite 7, Zeile 48).

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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