Beschlussvorlage Löptin - 047/12/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt alle notwendigen Verträge für die Übernahme/Schenkung des Flurstückes 13/1, Flur 1, Gemarkung Löptin, Lage Fischkroog, abzuschließen. 

 

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Sachverhalt

Das Flurstück 13/1, Flur 1, Gemarkung Löptin, Lage Fischkroog (s. Anlagen),

gehört zum Eigentum der Gemeinde Postfeld.

Die Gemeinde Postfeld hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 13.10.2025

beschlossen, dieses Flurstück auf die Gemeinde Löptin als Schenkung zu übertragen. Hierfür übernimmt die Gemeinde Postfeld die dafür anfallenden Notar-und Umschreibungskosten. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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