Beschlussvorlage Nettelsee - 054/28/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Eröffnungsbilanz gemäß § 54 Gemeindehaushaltsverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Nettelsee
- Körperschaft:
- Gemeinde Nettelsee
- Federführend:
- Strategieteam
- Bearbeitung:
- Torsten Dose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Nettelsee
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Entscheidung
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14.04.2026
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Sachverhalt
Anliegend wird die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nettelsee vorgelegt. Danach beträgt die Bilanzsumme der Aktiva und Passiva jeweils 1.485.333,21 € (Spalte 2023 = Anfangsbestand zum 01.01.2024).
Zu den Einzelheiten wird auf die Anlage, insbesondere auf den Anhang, verwiesen.
Nach § 54 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung soll die allgemeine Rücklage, die in einigen anderen Bundesländern „Basiskapital“ genannt wird und nicht mit der ehemaligen allgemeinen Rücklage aus der Kameralistik zu verwechseln ist, 20 % der Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 % der allgemeinen Rücklage ausweist.
In der Eröffnungsbilanz beträgt die allgemeine Rücklage 396.394,09 €, was einem
Anteil von 26,69 % der Bilanzsumme entspricht. Die Ausgleichsrücklage weist einen Betrag in Höhe von 59.459,11 € aus, dies sind 15 % von der allgemeinen Rücklage. Somit werden beide o.a. Vorgaben erfüllt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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763,5 kB
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