Beschlussvorlage Nettelsee - 054/1/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht gemäß § 76 (4) der Gemeindeordnung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 76 (4) Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. Abweichend von Satz 3 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bis zu von ihr jeweils zu bestimmenden Wertgrenzen auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Dies hat die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 21.03.2013 bis zu einer Höhe von 2.500 € je Einzelfall getan. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt die Verwaltung jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zu.

 

Es wird gemäß § 76 (4) GO berichtet, dass die Gemeinde Nettelsee in 2025 folgende Spende über 50 € angenommen hat:

 

Geber/in      Zuwendung Zuwendungszweck 

 

VR Bank zwischen den          3.000,00 €          Lampen und Boxen für die Feuerwehr      Meeren eG, Neumünster                           

 

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Finanz. Auswirkung

 

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