Beschlussvorlage Kirchbarkau - 033/35/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Eröffnungsbilanz gemäß § 54 Gemeindehaushaltsverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Kirchbarkau
- Körperschaft:
- Gemeinde Kirchbarkau
- Federführend:
- Strategieteam
- Bearbeitung:
- Torsten Dose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kirchbarkau
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Entscheidung
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15.04.2026
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Sachverhalt
Anliegend wird die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kirchbarkau vorgelegt. Danach beträgt die Bilanzsumme der Aktiva und Passiva jeweils 3.591.602,59 € (Spalte 2023 = Anfangsbestand zum 01.01.2024).
Zu den Einzelheiten wird auf die Anlage, insbesondere auf den Anhang, verwiesen.
Nach § 54 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung soll die allgemeine Rücklage, die in einigen anderen Bundesländern „Basiskapital“ genannt wird und nicht mit der ehemaligen allgemeinen Rücklage aus der Kameralistik zu verwechseln ist, 20 % der Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 % der allgemeinen Rücklage ausweist.
In der Eröffnungsbilanz beträgt die allgemeine Rücklage 772.928,26 €, was einem Anteil von 21,52 % der Bilanzsumme entspricht. Die Ausgleichsrücklage weist einen Betrag in Höhe von 115.939,24 € aus, dies sind 15 % von der allgemeinen Rücklage. Somit werden beide o.a. Vorgaben erfüllt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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761,6 kB
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