Beschlussvorlage Kirchbarkau - 033/6/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Gemäß § 11 Absatz 3 BrSchG wird der Wahl von Frau Frederike Böttger zur Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Kirchbarkau zugestimmt. Frau Böttger ist zur Ehrenbeamtin zu ernennen und zu vereidigen

 

Reduzieren

Sachverhalt

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchbarkau vom 06.03.2026 wurde Frau Frederike Böttger zur Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Kirchbarkau gewählt. Frau Böttger erfüllt die wahlrechtlichen Voraussetzungen. Gründe die gegen eine Ernennung sprechen, sind nicht bekannt.

Nach § 11 Abs. 3 BrSchG bedürfen Wahlen der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...