Beschlussvorlage Postfeld - 059/5/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Vorentwürfe der Bauleitplanung werden zustimmend [bzw. mit folgenden Änderungen*]

 

…… (siehe separate Protokollierung) …

 

zur Kenntnis genommen und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3(1) bzw. 4(1) BauGB) bestimmt.

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Sachverhalt

 

In ihrer Sitzung vom 14.07.2025 hatte die Gemeindevertretung die Aufstellung des B-Plans Nr. 10 für den Bereich der ehem. Hofstelle Rohweder beschlossen und eine Reihe von Planungszielen festgelegt. Gleichzeitig wurde eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen. Beides, die Veränderungssperre wie auch der vollständige Aufstellungsbeschluss mit den Planungszielen, wurde durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde öffentlich bekanntgemacht.

 

Das Planungsbüro hat die planerischen Vorstellungen der Gemeinde umgesetzt und wird die Vorentwürfe der Planzeichnung mit den planerischen Festsetzungen sowie eine Kurzbegründung dazu in der Sitzung der Gemeindevertretung vorstellen.

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Finanz. Auswirkung

 

Das Honorarangebot des Planungsbüros für diese Bauleitplanung beläuft sich auf ca. 28.000,- Euro (brutto).

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Anlagen

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