Beschlussvorlage Postfeld - 059/41/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss 2024 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Der Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 43.077,02 € wird gemäß § 26 Absatz 4 GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ausgleichsrücklage ausgeglichen.

 

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Sachverhalt

Anliegend wird der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Postfeld vorgelegt.

 

Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 43.077,02 €.

 

Die Finanzrechnung weist ein Finanzmittelsaldo in Höhe von -4.646,14 € aus, sodass die liquiden Mittel zum 31.12.2024 303.854,76 € betragen.

 

Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses wird auf die umfangreiche Anlage, insbesondere auf den ausführlichen Anhang und den ausführlichen Lagebericht, verwiesen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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