Beschlussvorlage Postfeld - 059/40/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Eröffnungsbilanz gemäß § 54 Gemeindehaushaltsverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Postfeld
- Körperschaft:
- Gemeinde Postfeld
- Federführend:
- Strategieteam
- Bearbeitung:
- Torsten Dose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Postfeld
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.04.2026
|
Sachverhalt
Anliegend wird die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Postfeld vorgelegt. Danach beträgt die Bilanzsumme der Aktiva und Passiva jeweils 2.529.464,71 € (Spalte 2023 = Anfangsbestand zum 01.01.2024).
Zu den Einzelheiten wird auf die Anlage, insbesondere auf den Anhang, verwiesen.
Nach § 54 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung soll die allgemeine Rücklage, die in einigen anderen Bundesländern „Basiskapital“ genannt wird und nicht mit der ehemaligen allgemeinen Rücklage aus der Kameralistik zu verwechseln ist, 20 % der Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 % der allgemeinen Rücklage ausweist.
In der Eröffnungsbilanz beträgt die allgemeine Rücklage 987.456,27 €, was einem Anteil von 39,04 % der Bilanzsumme entspricht. Die Ausgleichsrücklage weist einen Betrag in Höhe von 148.118,44 € aus, dies sind 15 % von der allgemeinen Rücklage. Somit werden beide o.a. Vorgaben erfüllt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
763,4 kB
|
