Beschlussvorlage Postfeld - 059/4/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für das Gebiet der „Tatterkoppel“ am südlichen Ortsausgang der Gemeinde Postfeld, östlich an der Kreisstraße 34 wird ein Bebauungsplan Nr. 9 aufgestellt (Aufstellungsbeschluss # 1).

Planungsziel ist die Schaffung von 3 bis 4 Wohnbauplätzen, vorrangig zur Deckung des örtlichen Bedarfs, in einem dörflichen Wohngebiet (MDW, § 5a BauNVO).

  1. Gleichzeitig ist – im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB -, eine 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Postfeld vorzunehmen
    (Aufstellungsbeschluss # 2).
  2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Planung wird das Büro B2K aus Kiel beauftragt.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durch­geführt werden: Durch vorherige Bekanntmachung im Aushangkasten der Gemeinde sowie im Internet soll die Möglichkeit der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Amtsverwaltung auf Dauer eines Monats erfolgen.

 

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Sachverhalt

 

In den Sitzungen vom 21.04. (Strategieausschuss) sowie 26.04.2022 hatte sich die Gemeindevertretung mit dem Antrag eines Grundeigentümers zur Schaffung von Baugrundstücken auf der Potentialfläche Nr. 3 des Innenbereichs- und Entwicklungsgutachtens (2015) zu befassen und beschlossen, ein entsprechendes Bauleitplanverfahren einzuleiten. Zuvor sollte mit dem Grundeigentümer („Planveranlasser“) ein städtebaulicher Vertrag über die vollständige Kostenübernahme durch diesen sowie jedweden Haftungsausschluss für die Gemeinde im Falle des Scheiterns des Verfahrens abgeschlossen werden, was unmittelbar nach dem Beschluss erfolgte

In der Sitzungsrunde vom November desselben Jahres (GV vom 21.11.2022) wurden Planungsziele beschlossen, und das Büro B2k wurde beauftragt, Vorentwürfe für einen B-Plan zu erarbeiten, die in Form einer Planungsanzeige mit der Kreis- und der Landesplanung abgestimmt werden sollten.

Die Stellungnahmen der übergeordneten Behörden lagen im März 2023 vor und wurden in der GV-Sitzung vom 28.03.2023 erörtert.

Ausgehend von der Stellungnahme des Kreises Plön (untere Wasserbehörde) waren zunächst Fragestellungen der Abwasser- sowie der Niederschlagswasserbeseitigung zu klären, womit durch den Grundeigentümer ein Ing.-Büro beauftragt wurde.

Nachdem alle technischen Probleme geklärt waren, hat das Planungsbüro B2K einen Vorentwurf für den künftigen B-Plan erstellt, der geeignet ist, damit die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlichen Belange einzuleiten.

B2K wird die Planung in der Sitzung der Gemeindevertretung vorstellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Kosten dieser Bauleitplanung werden lt. einem städtebaulichem Vertrag vollständig von dem Vorhabenträger („Planveranlasser“) getragen.

 

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Anlagen

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