Beschlussvorlage Postfeld - 059/7/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der stellvertretende Gemeindewehrführer Herr Robert Zehmisch wird mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit entlassen.

 

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Sachverhalt

Mit Mail vom 30.12.2025 beantragte der stellvertretende Gemeindewehrführer die vorzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.

 

Gemäß der §§ 21 Nr. 1 und 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) i. V. m. § 31 Abs. 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz (LBG) kann das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit auf schriftliches Verlangen gegenüber dem Dienstvorgesetzen vorzeitig beendet werden.

 

Grundlage der Ernennung zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der FF Postfeld ist die Wahl der Mitgliederversammlung des FF Postfeld und der Beschluss der Gemeindevertretung Postfeld über die Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers vom 28.03.2023.

 

Für die vorzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit bedarf es eines entsprechenden Beschlusses der Gemeindevertretung, da dieser auch Grundlage für die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit war.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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