06.10.2026 - 9.1 Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan Nr. 9 de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kirchbarkau
- Datum:
- Di., 06.10.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Kirchbarkau
- Federführend:
- Strategieteam
- Bearbeitung:
- Ralf-Uwe Jann
- Beschluss:
- einstimmig zugestimmt
Beschluss:
- Für das Gebiet der ehemaligen Bautischlerei Süphke im Kreuzungsbereich östlich des Bargkoppelwegs und nördlich des Ewerwegs, wird ein Bebauungsplan Nr. 9 „Ehemalige Bautischlerei Süphke“ der Gemeinde Kirchbarkau aufgestellt.
Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 15/5 und 12/23 der Flur 001,
Gemarkung Kirchbarkau (siehe Planskizze in der Anlage).
- Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 verfolgt die Gemeinde das Ziel, den zentralen Ortsbereich im Bereich der ehemaligen Bautischlerei Süphke städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln und die im Rahmen der „Digitalen Modellkommune“ erarbeiteten Entwicklungsansätze planungsrechtlich zu konkretisieren.
Insbesondere sollen
- die ehemalige Bautischlerei unter Berücksichtigung ihrer denkmalrechtlichen Bedeutung erhalten und einer geeigneten, insbesondere gastronomischen bzw. der Begegnung dienenden Nutzung zugeführt werden,
- Möglichkeiten für kleinere, bezahlbare und teilweise seniorengerechte Wohnangebote geschaffen werden,
- die Voraussetzungen für die Sicherung bzw. Verbesserung der medizinischen Versorgung im Ortskern berücksichtigt werden,
- Möglichkeiten für Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen und soziale Begegnung erhalten bzw. entwickelt werden,
- die unterschiedlichen Nutzungen städtebaulich sinnvoll miteinander verbunden und Nutzungskonflikte vermieden werden sowie
- die Aufenthalts-, Versorgungs- und Begegnungsfunktion des zentralen Ortsbereichs langfristig gesichert und gestärkt werden.
Die konkrete räumliche Anordnung, das Maß der baulichen Nutzung sowie die nähere Ausgestaltung der einzelnen Nutzungen sollen im weiteren Bauleitplanverfahren untersucht und festgelegt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird B2K aus Kiel beauftragt.
- Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2026 sowie in den Haushalten der Folgejahre bereitzustellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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738,4 kB
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