22.09.2026 - 6.6 Depotcontainerstation in Kirchbarkau

Beschluss:
einstimmig zugestimmt
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Beschluss:

Die Amtsverwaltung wird gebeten die Regelung des § 2 Abs. 1 regelmäßig mit der Kreisverwaltung zu kommunizieren, insofern eine Verschmutzung festgestellt wird, die unverzügliche Beseitigung zu veranlassen. Der Schriftverkehr ist der GV vorzulegen. Die Thematik soll im Amtsausschuss angesprochen werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:  1