15.04.2026 - 4.1 Bericht Projektausschussvorsitz

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Wortprotokoll

Dr. Krüger gibt noch einmal einen Sachstandsbericht zur Herstellung und Nutzung des Gartenwegs:

Der Gartenweg wurde 1959 als Stichstraße geplant und angelegt. Die Grundstücke waren von 1959 bis ca. 1971 Erbbaugrundstücke und die Eigentümer waren verpflichtet, jeweils für 1/9 der Fläche des Weges einen Erbbauzins zu zahlen. Diese Regelung sollte Gültigkeit haben bis 30.03.2044. Anscheinend wurde seit der Wandlung der Grundstücke in Eigentum der Anwohner über den Weg nicht mehr verhandelt.

Aktuell liegt ein Brief der Kirche vor. Darin heißt es, der Weg soll gesperrt werden und nur die Anwohner erhalten, im Rahmen des Notwegerechts die Erlaubnis, gegen eine Geldrente den Gartenweg zu nutzen.

Eine Frist zur Zustimmung ist bis zum 31.04.2026 gesetzt.

Weiterhin bietet die Kirche an, den Weg den Anwohnern oder der Gemeinde zu übertragen.